1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
2. Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig.
3. Leistungen
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Tourenprogramms maßgeblich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind vom Veranstalter ausdrücklich zu bestätigen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich Programmänderungen aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, behördlicher Willkür, Streiks, Straßensperrungen (z.B. Stornierung oder Verschiebung von Inlandsfl ügen, unpaßierbare Wegstrecken u.a.) ausdrücklich vor. Die Tourenausschreibungen stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Der örtliche Reiseleiter kann auf Grund besonderer Umstände das Tourenprogramm entsprechend anpassen. In diesem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Erstattung evtl. nicht entstandener Kosten. Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 10 Prozent des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt.
5.Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich:
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
bis 40 Tage vor Reiseantritt 10%
39 - 22 Tage vor Reiseantritt 15%
21 - 16 Tage vor Reiseantritt 25%
15 - 06 Tage vor Reiseantritt 45%
05 - 0 Tage vor Reiseantritt 60%
des Reisepreises. Die endgültige Höhe der Stornogebühren richtet sich in allen Fällen nach den Kosten, die eingespart werden können, sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann. Sie können aber die vorgenannten Sätze auch im ungünstigsten Fall nicht übersteigen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungs-trägern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht im Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl. Soweit in der Reiseausschreibung keine Angaben gemacht sind, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei den Trekkingtouren 4 Personen. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn, hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
9. Beschränkte Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Veranstalter:
OM-MANE Trekking
Manfred Härtl
Geschw.-Scholl-Str. 40
92237 Sulzbach-Rosenberg
Telefon 09661 80181
Telefax 09661 80182
Bürgschaft für Reisepreiszahlungen
Ihre Reisepreis ist durch einen Sicherungsschein der
R+V Versicherung
abgedeckt.